Mercosur TradeFlow
Das EU–Mercosur-Interimshandelsabkommen wird seit dem 1. Mai 2026 vorläufig angewandt. Die Nichtigkeitsklage Polens vor dem Gerichtshof der EU (Rechtssache C-460/26) ist noch anhängig. Die angezeigten Ersparnisse sind Schätzungen. Mitteilung im Amtsblatt

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Version 1.0, gültig ab 1. März 2026

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